Der 44-jährige Kläger, der im September 1965 die Gesellenprüfung und im November 1970 die Meisterprüfung im Rundfunk- und Fernseh-Techniker-Handwerk abgelegt hat, steht seit 1. April 1977 in den Diensten des beklagten Landes. Er wird in der Psychiatrischen und Nervenklinik der W-Universität, Klinik für Psychiatrie, als sogenannter "Medientechniker" beschäftigt. Im Arbeitsvertrag vom 17. Mai 1977 haben die Parteien vereinbart, daß sich das Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags (
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