BAG - Urteil vom 11.09.1985
4 AZR 271/84
Normen:
BAT § 22, Anlage 1a ;
Fundstellen:
AP Nr. 107 zu §§ 22, 23 BAT 1975
EzBAT §§ 22, 23 BAT B1 VergGr III Nr. 2
PersV 1991, 133
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 18.08.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 546/82
LAG Niedersachsen, vom 09.02.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 150/83

Eingruppierung: Sachbearbeiter zur Baupreisprüfung im Wirtschaftsdezernat der Bezirksregierung

BAG, Urteil vom 11.09.1985 - Aktenzeichen 4 AZR 271/84

DRsp Nr. 2008/11328

Eingruppierung: Sachbearbeiter zur Baupreisprüfung im Wirtschaftsdezernat der Bezirksregierung

»1. Angestellte, die im Wirtschaftsdezernat einer Bezirksregierung Baupreisprüfungen nach preisrechtlichen Bestimmungen durchführen, sind Verwaltungsangestellte. Für sie gelten die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst der Vergütungsordnung zum BAT. 2. Die Merkmale der Vergütungsgruppe III BAT Fallgruppe 1a fordern eine besonders weitreichende, hohe Verantwortung, die diejenige erheblich übersteigt, die begriffsnotwendig schon die Merkmale der Vergütungsgruppe IVa BAT Fallgruppe 1a fordern. Dabei kann Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung des Angestellten unter einen Dezernenten unschädlich sein (Bestätigung von BAGE 36, 392 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975).«

Normenkette:

BAT § 22, Anlage 1a ;

Tatbestand:

Nach einer kaufmännischen Lehre studierte der Kläger an einer Fachhochschule Betriebswirtschaft. Danach stand er als Direktionsassistent der kaufmännischen Verwaltung bei der Firma B in einem Arbeitsverhältnis.