BAG - Urteil vom 23.09.1954
2 AZR 31/53
Normen:
TO A § 3, Anlage I ; ZPO § 256 ;
Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 3 TOA
BAGE 1, 85
NJW 1955, 157
SAE 1955, 3
Vorinstanzen:
LAG Kiel - Urteil - 2 Sa 245/53 - 14.10.1953, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

BAG, Urteil vom 23.09.1954 - Aktenzeichen 2 AZR 31/53

DRsp Nr. 2007/23182

Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

»1. Die Klage des im öffentlichen Dienst stehenden Arbeitnehmers auf Feststellung der zutreffenden Eingruppierung nach der TO A ist gemäß § 256 ZPO zulässig. 2. Die Bestimmung des § 3 Abs. 2 Satz 2 TO A ist dahin auszulegen, daß die Vergütung des Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst nach seiner Leistung bemessen werden muß. Wenn nach dieser Bestimmung die Einreihung in eine Vergütungsgruppe bei Arbeitsstreitigkeiten, wird nicht eine Vertragsänderung vorgenommen, bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses maßgebend sein soll, so kann dies nur dahin gedeutet werden, daß damit die richtige und zutreffend vorgenommene Eingruppierung gemeint ist. Die Richtigkeit der Eingruppierung dagegen, die sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der TO A zu richten hat, ist gerichtlich nachprüfbar. 3. Bei der Natur des Anspruchs auf die zutreffende Eingruppierung bestehen gegen die Rückwirkung der Feststellung einer richtigen Eingruppierung keine Bedenken.