BAG - Urteil vom 23.09.1954
2 AZR 72/53
Normen:
TO A § 3, Anlage I ;
Fundstellen:
AP Nr. 2 zu § 3 TOA
RdA 1955, 40
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 04.11.1953 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 409/53

Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

BAG, Urteil vom 23.09.1954 - Aktenzeichen 2 AZR 72/53

DRsp Nr. 2007/23183

Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

1. Es ist eine Frage der Rechtsanwendung, ob der festgestellte Sachverhalt auf die Tätigkeitsmerkmale der TO A zutrifft oder nicht. Sie unterliegt daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts. 2. Die Tatsachengerichte dürfen sich grundsätzlich nicht damit begnügen, anzunehmen, eine bestimmte Beschäftigung erfülle ein Tätigkeitsmerkmal, ohne die nähere Art der Beschäftigung und der für sie erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im einzelnen darzulegen.

Normenkette:

TO A § 3, Anlage I ;
Vorinstanz: LAG Hamm, vom 04.11.1953 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 409/53
Fundstellen
AP Nr. 2 zu § 3 TOA
RdA 1955, 40