LAG Köln - Urteil vom 18.11.2016
10 Sa 33/16
Normen:
BAT; TVÜ-L;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 10.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 1742/15

Eingruppierung von Studienräten/Studienrätinnen im Hochschuldienst

LAG Köln, Urteil vom 18.11.2016 - Aktenzeichen 10 Sa 33/16

DRsp Nr. 2017/7482

Eingruppierung von Studienräten/Studienrätinnen im Hochschuldienst

Zur Eingruppierung von Studienräten/Studienrätinnen im Hochschuldienst

Eine Lehrkraft im Hochschuldienst, die ursprünglich in der Vergütungsgruppe BAT IIa eingruppiert war, ist anlässlich der Überleitung des BAT in den TV-L in die Entgeltgruppe 13 einzugruppieren. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie weitaus überwiegend als Lehrkraft tätig ist und wissenschaftliche Dienstleistungen ihrer Tätigkeit nicht ihr Gepräge geben.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.07.2015 - 17 Ca 1742/15 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BAT; TVÜ-L;

Tatbestand

Die am 12.11.1959 geborene Klägerin ist seit dem 01.02.2000 als Lehrkraft für besondere Aufgaben in Stellung einer Studienrätin im Hochschuldienst bei der Beklagtenseite beschäftigt.

1. 2. 1. a) b) 2.