LAG Berlin - Urteil vom 12.09.1994
16 Sa 74/93
Normen:
BAT-O-O Anl 1a;
Fundstellen:
AuR 1995, 102
ZTR 1995, 81
Vorinstanzen:
ArbG Berlin - 91 (97) Ca 7455/93 - 29.07.93,

Eingruppierung: Vorklassenleiterin

LAG Berlin, Urteil vom 12.09.1994 - Aktenzeichen 16 Sa 74/93

DRsp Nr. 2002/8028

Eingruppierung: Vorklassenleiterin

Eine Freundschaftspionierleiterin mit vierjähriger Ausbildung und Lehrbefähigung für das Fach Deutsch und einem Wahlfach in den unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule, die ein Jahr als Freundschaftspionierleiterin und später sechs Jahre als Klassenleiterin in den Klassen 1 bis 4 an einer polytechnischen Oberschule gearbeitet hat, hat gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen wie eine Erzieherin mit staatlicher Anerkennung. Wenn sie als Vorklassenleiterin für nichtschulpflichtige Kinder eingesetzt wird, hat sie von Beginn an Anspruch auf eine Vergütung nach Vergütungsgruppe Vc, Fallgruppe 6, Teil II, Abschnitt G der Anlage 1a zum BAT-O.

Normenkette:

BAT-O-O Anl 1a;
Vorinstanz: ArbG Berlin - 91 (97) Ca 7455/93 - 29.07.93,
Fundstellen
AuR 1995, 102
ZTR 1995, 81