LAG Köln - Urteil vom 12.01.2023
6 Sa 222/22
Normen:
BAT-KF § 10; BAT-KF Anl. 2 Fallgr. 4; BAT-KF EG 7a; BAT-KF EG 8a; BGB § 611a Abs. 2; ZPO § 138;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 02.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1561/21

Eingruppierungssystematik im BAT-KFArbeitsvorgang als Grundlage der tariflichen BewertungGepräge bei einem einheitlichen Arbeitsvorgang

LAG Köln, Urteil vom 12.01.2023 - Aktenzeichen 6 Sa 222/22

DRsp Nr. 2023/11195

Eingruppierungssystematik im BAT-KF Arbeitsvorgang als Grundlage der tariflichen Bewertung "Gepräge" bei einem einheitlichen Arbeitsvorgang

Einzelfall zur Eingruppierung eines Krankenpflegers in der Psychiatrie

1. Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen. 2. "Arbeitsvorgang" ist ein von Tarifvertragsparteien vorgegebener Rechtsbegriff. Unter einem Arbeitsvorgang ist eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit zu verstehen, die zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führt.