LAG Thüringen - Urteil vom 28.06.2005
5 Sa 63/04
Normen:
KSchG § 1 ; BGB § 242 ; GG Art. 1 (allgemeines Persönlichkeitsrecht) Art. 2 (allgemeines Persönlichkeitsrecht) ;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 27.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 192/03

Einhaltung der Menschenwürde am Arbeitsplatz - als Bestandteil systematischer Verletzung des Persönlichkeitsrechts (Mobbing) erfolgte Abmahnung und Kündigung einer ihrem Vorgesetzten und dem Geschäftsführer unliebsam gewordenen Mitarbeiterin einer in kirchlicher Trägerschaft stehenden Behinderteneinrichtung - zum Prüfungsablauf einer mobbingbedingten Persönlichkeitsrechtsverletzung

LAG Thüringen, Urteil vom 28.06.2005 - Aktenzeichen 5 Sa 63/04

DRsp Nr. 2005/12021

Einhaltung der Menschenwürde am Arbeitsplatz - als Bestandteil systematischer Verletzung des Persönlichkeitsrechts (Mobbing) erfolgte Abmahnung und Kündigung einer ihrem Vorgesetzten und dem Geschäftsführer unliebsam gewordenen Mitarbeiterin einer in kirchlicher Trägerschaft stehenden Behinderteneinrichtung - zum Prüfungsablauf einer mobbingbedingten Persönlichkeitsrechtsverletzung

»1. Ein wirksamer Mobbingschutz ist in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts eine die ordnungspolitischen Interessen eines dem Schutz der Menschenwürde verpflichteten Rechtsstaats ebenso wie die fundamentalen Lebensinteressen des einzelnen berührende verfassungsrechtliche Wertschutzaufgabe. Er leistet auch i.S. einer Verhaltenssteuerung durch Recht einen Beitrag zu der von der EU-Kommission im Hinblick auf den Wandel der Arbeitswelt und Gesellschaft geforderten Festigung der Präventionskultur.