LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.11.2006
L 7 SO 2073/06
Normen:
AlgIIV § 1 Abs. 1 Nr. 8 ; EStG § 31 § 74 Abs. 1 ; SGB XII § 41 Abs. 2 § 82 Abs. 1 S. 1 § 82 Abs. 1 S. 2 ; SGB II § 11 Abs. 1 S. 3 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 7 SO 4468/05 - 02.03.2006,

Einkommensanrechnung beim Anspruch auf Sozialhilfe, Anrechnung des Kindergeldes für ein volljähriges Kind

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2006 - Aktenzeichen L 7 SO 2073/06

DRsp Nr. 2007/3084

Einkommensanrechnung beim Anspruch auf Sozialhilfe, Anrechnung des Kindergeldes für ein volljähriges Kind

Das dem kindergeldberechtigten Elternteil zunächst zufließende Kindergeld für volljährige Kinder ist bei diesem als bloßer Durchlaufposten anzusehen und nicht als eigenes Einkommen anzurechnen. Voraussetzung ist die bestimmungsgemäße und unverzügliche Weiterleitung an das außerhalb seines Hausstandes lebende Kind, welches es zur Sicherung seines Unterhalts benötigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AlgIIV § 1 Abs. 1 Nr. 8 ; EStG § 31 § 74 Abs. 1 ; SGB XII § 41 Abs. 2 § 82 Abs. 1 S. 1 § 82 Abs. 1 S. 2 ; SGB II § 11 Abs. 1 S. 3 ;
Vorinstanz: SG Freiburg (Breisgau) - S 7 SO 4468/05 - 02.03.2006,