1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 9. November 2017 - 4 Sa 222/16 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 24.327,00 Euro festgesetzt.
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