LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 09.11.2017
4 Sa 222/16
Normen:
KSchG § 1; BetrVG § 102;
Vorinstanzen:
ArbG Schwerin, vom 18.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1844/15

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Abbaus einer Hierarchieebene und Neuverteilung der Aufgaben

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.11.2017 - Aktenzeichen 4 Sa 222/16

DRsp Nr. 2018/7972

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Abbaus einer Hierarchieebene und Neuverteilung der Aufgaben

Den Arbeitgeber trifft eine höhere Darlegungslast, wenn die unternehmerische Entscheidung den Abbau einer Hierarchieebene mit der Neuverteilung der Aufgaben auf andere Arbeitnehmer zur Folge hat und die Entscheidung zur Kündigung eines Stelleninhabers führt.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Schwerin vom 20.06.2016 - 5 Ca 1844/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1; BetrVG § 102;

Tatbestand:

Der Kläger wehrt sich gegen zwei von der Insolvenzschuldnerin betriebsbedingt ausgesprochene Kündigungen vom 27.10.2015 und 27.04.2016.

Der 1958 geborene Kläger ist bei der Insolvenzschuldnerin beziehungsweise deren Rechtsvorgängern seit dem 01.09.1974 zu einem Bruttogehalt von zuletzt € 8.109,00 als Fertigungsleiter beschäftigt gewesen.