Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 3. April 2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen seine ausländerrechtliche Verteilung nach Oerbke in Niedersachsen. Er ist nach eigenen Angaben gambischer Staatsangehöriger und am 01.02.2000 geboren. Im Sommer letzten Jahres meldete er sich in der Erstaufnahmeeinrichtung in Bremen. Einen Asylantrag hat er nicht gestellt.
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