Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
I
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erstattung von Aufwendungen, die durch die vorläufige Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angefallen sind.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|