Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 17.01.2020 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe tariflicher Nachtzuschläge, wobei als Vorfrage problematisch ist, ob die Differenzierung innerhalb des Tarifvertrages gleichheitswidrig ist.
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