Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und die Anschlussbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.11.2012 - Az.: 11 BV 229/12 - werden zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Einrichtung und Besetzung einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Betriebliches Eingliederungsmanagement der J. Deutschland GmbH, Lokation E.".
1. 2. 1. 2.
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