Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des 22. Zivilsenats des Kammergerichts vom 16. Februar 2016 aufgehoben.
Auf die Beschwerde des Beteiligten werden der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 12. Dezember 2014 und die Verfügung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 26. Juni 2014 aufgehoben. Das Löschungsverfahren wird eingestellt.
Von der Erhebung von Kosten wird abgesehen.
I.
Der Beteiligte begehrt die Einstellung des Verfahrens auf Löschung imVereinsregister.
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