Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.07.2019 -
Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, die am 06.05.2019 ausgeschriebene Stelle als Fachbereichsleitung für den Fachbereich 50/Soziales (APL-Nr.: 050/001; APL-Bew: A 13 gD; Nr.: 1/2019) vorläufig nicht zu besetzen, bis über die Bewerbung der Verfügungsklägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden ist; spätestens bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsacheklage.
Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision ist nicht zulässig.
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