SG Düsseldorf - Beschluss vom 26.09.2008
S 2 KA 132/08 ER
Normen:
SGG § 86b Abs 2, SGB V § 95 Abs. 7 S. 3 ;

Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anordnungsanspruch gegen die Regelungen zur Altersgrenze für Vertragsärzte

SG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.2008 - Aktenzeichen S 2 KA 132/08 ER

DRsp Nr. 2008/20640

Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anordnungsanspruch gegen die Regelungen zur Altersgrenze für Vertragsärzte

Für das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs gegen die derzeit geltenden Regelungen über die Altersgrenze für Vertragsärzte kann es ausreichend sein, dass vom Bestehen übergeordneter Rechtsnormen ausgegangen werden kann, welche die Wirksamkeit der Regelungen über die Altersgrenze in Frage stellen können. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 86b Abs 2, SGB V § 95 Abs. 7 S. 3 ;