Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anordnungsanspruch gegen die Regelungen zur Altersgrenze für Vertragsärzte
SG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.2008 - Aktenzeichen S 2 KA 132/08 ER
DRsp Nr. 2008/20640
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anordnungsanspruch gegen die Regelungen zur Altersgrenze für Vertragsärzte
Für das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs gegen die derzeit geltenden Regelungen über die Altersgrenze für Vertragsärzte kann es ausreichend sein, dass vom Bestehen übergeordneter Rechtsnormen ausgegangen werden kann, welche die Wirksamkeit der Regelungen über die Altersgrenze in Frage stellen können. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]