BSG - Urteil vom 12.07.1989
7 RAr 58/88
Normen:
AFG § 111 Abs. 2 S. 2, § 113 Abs. 1, § 113 Abs. 2 S. 2, § 136 Abs. 3 S. 2; SGG § 103 ;

Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte bei Höhe der Arbeitslosenhilfe

BSG, Urteil vom 12.07.1989 - Aktenzeichen 7 RAr 58/88

DRsp Nr. 1999/6984

Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte bei Höhe der Arbeitslosenhilfe

1. Die auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Steuerklasse ist bis zu einer Berichtigung maßgebend, soweit die Höhe der Arbeitslosenhilfe von der Steuerklasse abhängig ist. Das gilt auch dann, wenn die Eintragung zu Gunsten des Arbeitnehmers unrichtig ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 111 Abs. 2 S. 2, § 113 Abs. 1, § 113 Abs. 2 S. 2, § 136 Abs. 3 S. 2; SGG § 103 ;