ArbG Erfurt, vom 23.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 787/99
Einwendungsausschluss im Entgeltfortzahlungsprozess nach Zugeständnis grundloser Kündigung im Vorprozess
LAG Thüringen, Urteil vom 21.09.2004 - Aktenzeichen 7 Sa 62/00
DRsp Nr. 2005/2937
Einwendungsausschluss im Entgeltfortzahlungsprozess nach Zugeständnis grundloser Kündigung im Vorprozess
»Einigen sich die Parteien im Kündigungsschutzprozess darauf, dass eine wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit ausgesprochene außerordentliche Kündigung gegenstandslos ist und der Arbeitgeber an den Gründen hierfür nicht mehr festhält, kann der Arbeitgeber im Folgeprozess auf Entgeltfortzahlung nicht mehr einwenden, der Arbeitnehmer sei nicht arbeitsunfähig gewesen.«