LAG Nürnberg - Urteil vom 24.01.2017
6 Sa 518/15
Normen:
BetrAVG § 2;
Vorinstanzen:
ArbG Würzburg, vom 05.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 904/14

Einzelfallentscheidung: Die Beklagte hat eine Versorgungsordnung zweimal durch Betriebsvereinbarungen abgelöst. Die Ablösungen erweisen sich als wirksam, da sie nicht in die erdiente Anwartschaftsdynamik eingegriffen haben. Dies führt zur Abweisung der Klage.

LAG Nürnberg, Urteil vom 24.01.2017 - Aktenzeichen 6 Sa 518/15

DRsp Nr. 2017/13989

Einzelfallentscheidung: Die Beklagte hat eine Versorgungsordnung zweimal durch Betriebsvereinbarungen abgelöst. Die Ablösungen erweisen sich als wirksam, da sie nicht in die erdiente Anwartschaftsdynamik eingegriffen haben. Dies führt zur Abweisung der Klage.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 05.11.2015, Az. 2 Ca 904/14, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über ergänzende Ansprüche der Klägerin aus einer betrieblichen Witwenrente für den Zeitraum von Oktober 2013 mit Juni 2014.

Die Klägerin ist die Witwe von Herrn R..., verstorben am 21.06.2013. Dieser war unter Berücksichtigung mehrerer Betriebsübergänge vom 01.07.1991 bis 21.06.2013 für die Beklagte tätig.