LAG Bremen - Urteil vom 07.11.2017
1 Sa 31/17
Normen:
WissZeitVG § 2 Abs. 1 S. 1-3;
Fundstellen:
LAGE WissZeitVG § 2 Nr. 9
Vorinstanzen:
ArbG Bremen-Bremerhaven, vom 12.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 9119/16

Entfristung des Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei Kinderbetreuung in der Post-Doc-Phase

LAG Bremen, Urteil vom 07.11.2017 - Aktenzeichen 1 Sa 31/17

DRsp Nr. 2018/4730

Entfristung des Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei Kinderbetreuung in der Post-Doc-Phase

1. Im Falle der Verlängerungsmöglichkeit aufgrund der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren gemäß § 2 Abs. 1 S. 3 a.F. WissZeitVG sind die Zeit-räume der ersten Qualifizierungsphase und der sog. Post-Doc-Phase nicht als getrennte Befristungszeiträume, sondern einheitlich zu betrachten. 2. Der Begriff "insgesamt" in § 2 Abs. 1 S 3 a.F. WissZeitVG spricht für die Zusammenrechnung der Höchstbefristungszeiten nach den Sätzen 1 und 2 des § 2 Abs. 1 a.F. WissZeitVG im Falle der Inanspruchnahme von Kinderbetreuungszeiten.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 12.01.2017 - 9 Ca 9119/16 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

WissZeitVG § 2 Abs. 1 S. 1-3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Entfristung eines befristeten Arbeitsverhältnisses.

Der am 07.09.1971 geborene Kläger, der Dipl.-Ingenieur ist und als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt war, weist folgende Beschäftigungszeiten auf:

- vom 01.05.1999 bis 31.12.1999 U.

- vom 01.01.2000 bis 31.03.2007 B. sowie beim Br.

- vom 04.04.2007 bis zum 31.03.2016 U..

Der Kläger erzielte zuletzt eine durchschnittliche Bruttomonatsvergütung i.H.v. € 5.921,00.