Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 12.01.2017 -
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Entfristung eines befristeten Arbeitsverhältnisses.
Der am 07.09.1971 geborene Kläger, der Dipl.-Ingenieur ist und als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt war, weist folgende Beschäftigungszeiten auf:
- vom 01.05.1999 bis 31.12.1999 U.
- vom 01.01.2000 bis 31.03.2007 B. sowie beim Br.
- vom 04.04.2007 bis zum 31.03.2016 U..
Der Kläger erzielte zuletzt eine durchschnittliche Bruttomonatsvergütung i.H.v. € 5.921,00.
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