Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.10.2012 - Az:
Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristung.
1. 2.
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