b. Gründe (Auszug):
»Die Voraussetzungen des §
Der Beweiswert der vom Kl. vorgelegten ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist nicht dadurch beeinträchtigt worden, daß er sich einen bestimmten Auftrag hat in seine Wohnung bringen lassen und daß er den Auftrag .. dort bearbeitet hat. Aus diesem Verhalten des Kl. kann nicht gefolgert werden, er sei durch seine Fußverletzung nur gehindert gewesen, den Weg [zum] Betrieb der Bekl, zurückzulegen, und er sei im übrigen in der Lage gewesen, die ihm obliegenden Arbeiten im Betrieb selbst zu verrichten. [Insoweit] ist es unerheblich, welche Arbeiten der Kl. im Betrieb im einzelnen auszuführen hatte und ob es dafür notwendig war, daß er sich zwischen mehreren Räumen und Arbeitsplätzen hin und her bewegte. ... [Die] .. notwendigen
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