LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.12.1994
3 Sa 76/94
Normen:
BGB § 616 Abs. 2 Satz 6 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 21.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 13785/93

Entgeltfortzahlung: Einsatzprämie eines Berufsfußballspielers als Bestandteil des regelässigen Arbeitsentgelts

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.1994 - Aktenzeichen 3 Sa 76/94

DRsp Nr. 2002/7817

Entgeltfortzahlung: Einsatzprämie eines Berufsfußballspielers als Bestandteil des regelässigen Arbeitsentgelts

Bei einem Berufsfußballspieler, der arbeitsunfähig erkrankt ist, berechnet sich die Fortzahlung seiner Vergütung nach Grundgehalt und Einsatzprämie.

Normenkette:

BGB § 616 Abs. 2 Satz 6 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 06.12.1995 - 5 AZR 85/95 -.

Vorinstanz: ArbG Stuttgart, vom 21.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 13785/93