Die Parteien streiten darüber, ob die beklagte Arbeitgeberin die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die Tage endgültig verweigern darf, an denen ihr Arbeitnehmer seinen Sozialversicherungsausweis nicht bei ihr hinterlegt hatte.
Die Beklagte betreibt ein Bauunternehmen. Ihre Arbeitnehmer haben ihren Sozialversicherungsausweis bei der Ausübung ihrer Beschäftigung mitzuführen. Am 13. Juni 1991 schlossen die Beklagte und der bei ihr bestehende Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung ab, in der es unter anderem heißt:
"...
Während einer Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber die Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises verlangen; solange der Arbeitnehmer den Sozialversicherungsausweis nicht hinterlegt, ist der Arbeitgeber berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern.
..."
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