Die Entschädigung der Erinnerungsgegnerinnen zu 1) und 2) für die Teilnahme am Erörterungstermin mit Beweisaufnahme am 16. Dezember 2019 wird auf jeweils 15,00 EUR festgesetzt.
I.
Die Erinnerungsgegnerin zu 1) war Antragstellerin und Beschwerdeführerin im Verfahren L
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