LSG Thüringen - Beschluss vom 30.06.2020
L 1 JVEG 122/20
Normen:
SGG § 191; JVEG § 22;

Entschädigung für die Teilnahme an einem Erörterungstermin mit BeweisaufnahmeKeine Entschädigung für Verdienstausfall für Rentner und Schüler

LSG Thüringen, Beschluss vom 30.06.2020 - Aktenzeichen L 1 JVEG 122/20

DRsp Nr. 2020/17145

Entschädigung für die Teilnahme an einem Erörterungstermin mit Beweisaufnahme Keine Entschädigung für Verdienstausfall für Rentner und Schüler

Rentner bzw. Schüler haben in der Regel keinen Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall für die Teilnahme an einem Gerichtstermin.

Die Entschädigung der Erinnerungsgegnerinnen zu 1) und 2) für die Teilnahme am Erörterungstermin mit Beweisaufnahme am 16. Dezember 2019 wird auf jeweils 15,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

SGG § 191; JVEG § 22;

Gründe:

I.

Die Erinnerungsgegnerin zu 1) war Antragstellerin und Beschwerdeführerin im Verfahren L 9 AS 1170/19 B ER. Mit Ladung vom 26. November 2019 wurde sie durch den Berichterstatter des Verfahrens unter Anordnung des persönlichen Erscheinens zu einem Erörterungstermin mit Beweisaufnahme am 16. Dezember 2019 um 14.00 Uhr geladen. Die Erinnerungsgegnerin zu 2), Mutter der Erinnerungsgegnerin zu 1), wurde mit Ladung vom gleichen Tage als Zeugin zu dem Termin geladen. Der Erörterungstermin mit Beweisaufnahme dauerte ausweislich der Niederschrift von 14:07 Uhr bis 15:37 Uhr.