Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Dezember 2017 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 1150 Euro festgesetzt.
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