Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 5. April 2018 wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2500 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten um eine Entschädigung für ein Kostenfestsetzungsverfahren vor dem LSG Hamburg.
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