LSG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 05.09.2005
L 2 B 36/05 U
Normen:
KHEntgG § 3 Abs. 1 § 3 Abs. 3 ; KHG § 17 Abs. 2a S. 10 § 17b Abs. 6 ; ZuSEG § 8 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
NZS 2006, 424
Vorinstanzen:
SG Koblenz, vom 20.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 191/03

Entschädigung von Sachverständigen bei stationärer Begutachtung eines Versicherten nach dem Fallpauschalensystem

LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.09.2005 - Aktenzeichen L 2 B 36/05 U

DRsp Nr. 2008/9029

Entschädigung von Sachverständigen bei stationärer Begutachtung eines Versicherten nach dem Fallpauschalensystem

Wurde kein Vergütungsvertrag mit dem Krankenhausträger abgeschlossen, so ist der stationäre Aufenthalt eines Versicherten anlässlich einer Begutachtung in einem Krankenhaus ab dem 1.1.2004 nach dem sog Fallpauschalensystem zu entschädigen. Sie erfasst alle allgemeinen Krankenhausleistungen, so dass Sachleistungen nicht gesondert abgerechnet werden können. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

KHEntgG § 3 Abs. 1 § 3 Abs. 3 ; KHG § 17 Abs. 2a S. 10 § 17b Abs. 6 ; ZuSEG § 8 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanz: SG Koblenz, vom 20.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 191/03
Fundstellen
NZS 2006, 424