LSG Hessen - Beschluss vom 13.07.2005
L 2 SF 6/05 R
Normen:
JVEG § 10 Abs. 1 Anl. 2 Nr. 200 § 20 § 7 Abs. 2 ;

Entschädigung von Sachverständigen, Ersatz für sonstige Aufwendungen bei Übersendung eines unbearbeiteten Computerausdrucks

LSG Hessen, Beschluss vom 13.07.2005 - Aktenzeichen L 2 SF 6/05 R

DRsp Nr. 2008/16944

Entschädigung von Sachverständigen, Ersatz für sonstige Aufwendungen bei Übersendung eines unbearbeiteten Computerausdrucks

Übersendet ein Arzt einen unbearbeiteten Computerausdruck anstelle eines angeforderten Befundberichts, so erhält er dafür nur Aufwendungsersatz für Schreibauslagen nach § 7 Abs. 2 JVEG. Voraussetzung für eine zusätzliche Vergütung nach § 20 JVEG sind über das im Praxisbetrieb übliche Maß hinaus anfallende Kosten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

JVEG § 10 Abs. 1 Anl. 2 Nr. 200 § 20 § 7 Abs. 2 ;