OLG Saarbrücken - Urteil vom 05.09.2018
5 U 24/18
Normen:
SNachbarG § 26; BGB §§ 823 ff.; BBergG §§ 114 ff.;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 15.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 276/17

Entschädigung wegen der Benutzung eines Grundstücks zur Durchführung von SanierungsarbeitenEntschädigungsanspruch des GrundstücksnachbarnErfüllung einer gesetzlichen Schadensersatzpflicht

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.09.2018 - Aktenzeichen 5 U 24/18

DRsp Nr. 2020/10652

Entschädigung wegen der Benutzung eines Grundstücks zur Durchführung von Sanierungsarbeiten Entschädigungsanspruch des Grundstücksnachbarn Erfüllung einer gesetzlichen Schadensersatzpflicht

1. Zu den Voraussetzungen des sog. "Hammerschlags- und Leiterrechts". 2. Kein unmittelbarer Entschädigungsanspruch des Grundstücksnachbarn, dessen Grundstück durch Handwerksarbeiten am Nachbaranwesen in nicht näher dargelegtem Umfang beeinträchtigt wurde, gegen das Bergbauunternehmen, das diese Arbeiten in Erfüllung seiner gesetzlichen Schadensersatzpflicht zugunsten des Nachbarn in Auftrag gegeben hat.

I. Die Berufung der Kläger gegen das am 15. Februar 2018 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 4 O 276/17 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen den Klägern - jeweils hälftig - zur Last.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.800,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

SNachbarG § 26; BGB §§ 823 ff.; BBergG §§ 114 ff.;

Gründe:

I.