I. Die Berufung der Kläger gegen das am 15. Februar 2018 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen den Klägern - jeweils hälftig - zur Last.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.800,- Euro festgesetzt.
I.
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