OLG Saarbrücken - Urteil vom 26.03.2021
5 U 20/20
Normen:
BGB § 280; BGB §§ 823 ff.; BGB § 906 Abs. 2 S. 2; BGB § 1004 Abs. 1; SNachbG § 17 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 04.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 175/16

Entschädigungsansprüche wegen angeblicher Wassereintritte von einem NachbargrundstückUmfang eines BeseitigungsanspruchsSchuldhaftes Verhalten eines Schädigers für deliktische Ansprüche (vorliegend verneint)Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.03.2021 - Aktenzeichen 5 U 20/20

DRsp Nr. 2022/1763

Entschädigungsansprüche wegen angeblicher Wassereintritte von einem Nachbargrundstück Umfang eines Beseitigungsanspruchs Schuldhaftes Verhalten eines Schädigers für deliktische Ansprüche (vorliegend verneint) Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 4. Februar 2020 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 4 O 175/16 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.383,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 280; BGB §§ 823 ff.; BGB § 906 Abs. 2 S. 2; BGB § 1004 Abs. 1; SNachbG § 17 Abs. 1 S. 3;

Gründe:

I.