BSG - Urteil vom 11.11.1987
9a RV 10/87
Normen:
BEG § 1 Abs. 1 § 2 § 8 Abs. 1 ; BVG § 1 Abs. 1, Abs. 2 Buchst d ;
Vorinstanzen:
I. SG Frankfurt - Urteil vom 25.10.1983 - S-15/V-1026/82,
LSG Hessen, vom 28.08.1986 - Vorinstanzaktenzeichen L-5/V-1361/83

Entschädigungsansprüche wegen nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen

BSG, Urteil vom 11.11.1987 - Aktenzeichen 9a RV 10/87

DRsp Nr. 2005/16850

Entschädigungsansprüche wegen nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen

»Entschädigungsansprüche wegen nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen, die gegenüber einem Kriegsdienstleistenden aus Gründen seiner Rasse und nicht wegen militärischen Widerstands gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft getroffen worden sind, können nur nach dem BEG, nicht nach dem BVG geltend gemacht werden (Abgrenzung von BSG vom 25.5.1960 11 RV 812/58 = BSGE 12, 175 = SozR Nr. 47 zu § 1 BVG).«

Normenkette:

BEG § 1 Abs. 1 § 2 § 8 Abs. 1 ; BVG § 1 Abs. 1, Abs. 2 Buchst d ;

Tatbestand

:

Umstritten sind die Anerkennung einer schweren Neurose mit stark ausgeprägten depressiven Zügen und erheblichen sozialen Kontaktschwierigkeiten als Schädigungsfolge sowie die Gewährung von Beschädigtenversorgung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 50 vH.