LAG Köln - Beschluss vom 07.05.1987
2 Ta 81/87
Normen:
ZPO § 118;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 25.03.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2532/86

Entscheidung des Beschwerdegerichts über einen PKH-Antrag bei Vorlage von Belegen über besondere Belastungen erstmals in der Beschwerdeinstanz

LAG Köln, Beschluss vom 07.05.1987 - Aktenzeichen 2 Ta 81/87

DRsp Nr. 2020/13348

Entscheidung des Beschwerdegerichts über einen PKH-Antrag bei Vorlage von Belegen über besondere Belastungen erstmals in der Beschwerdeinstanz

Lehnt das Arbeitsgericht mit Recht die Berücksichtigung besonderer Belastungen wegen Nichtvorlage von Belegen nach § 118 II Satz 4 ZPO ab, so kann der Antragsteller in der Beschwerdeinstanz die entsprechenden Belege nicht mehr nachreichen. Eine Änderung des PKH-beschlusses zugunsten des Antragstellers kommt dann nicht mehr in Frage.

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Siegburg vom 25.03.1987 - 1 Ca 2532/86 - wird zurückgewiesen. Beschwerdewert: 4.200,00 DM.

Normenkette:

ZPO § 118;

Gründe