LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.01.2017
1 Sa 132/16
Normen:
ZPO § 286; BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 06.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1740 c/15

Entscheidung des Gerichts nach freier Überzeugung unter Berücksichtigung aller UmständeBeweiswürdigung des wichtigen Grunds für eine fristlose Kündigung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.01.2017 - Aktenzeichen 1 Sa 132/16

DRsp Nr. 2021/14457

Entscheidung des Gerichts nach freier Überzeugung unter Berücksichtigung aller Umstände Beweiswürdigung des wichtigen Grunds für eine fristlose Kündigung

1. Gem. § 286 ZPO hat das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten ist. Ein bloßes Glauben, Wähnen, Fürwahrscheinlichhalten berechtigt den Richter nicht zur Bejahung des streitigen Sachverhalts. Andererseits wird mehr als die subjektive Überzeugung nicht gefordert. Der Richter muss eine persönliche Gewissheit erlangen, welche den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen. 2. Besteht aus der Sicht der entscheidenden Kammer trotz verbleibender Verdachtsmomente durchaus die Möglichkeit, dass der behauptete wichtige Grund wie z.B. eine strafbare Handlung sich in anderer oder nicht vorwerfbarer Weise zugetragen haben könnte und fehlt dem Gericht somit die Überzeugung, so kann die fristlose Kündigung wegen nicht ausreichend nachgewiesenem wichtigen Grund unwirksam sein.

Tenor