BGH - Urteil vom 02.06.1987
X ZR 97/86
Normen:
ArbEG § 25, § 26 ; BGB § 242 ; PatG (1981) § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHR ArbEG § 25 Patentnichtigkeitsklage 1
BGHR ArbEG § 26 Patentnichtigkeitsklage 1
BGHR BGB § 242 Durchgriff 1
BGHR PatG § 22 Abs. 1 Arbeitnehmererfindung 1
DRsp I(120)164c
GRUR 1987, 900
MDR 1988, 50
Vorinstanzen:
BPatG,

Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

BGH, Urteil vom 02.06.1987 - Aktenzeichen X ZR 97/86

DRsp Nr. 1992/3073

Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

»Einem Arbeitnehmer-Erfinder ist es auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwehrt, ein auf eine in Anspruch genommene gebundene Erfindung erteiltes Patent mit der Nichtigkeitsklage anzugreifen, solange er einen durchsetzbaren Vergütungsanspruch hat oder bereits voll abgefunden ist. Die dem Arbeitnehmer-Erfinder obliegende Nichtangriffspflicht kann einer GmbH entgegengehalten werden, deren Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter er ist. Dies gilt auch dann, wenn die GmbH wegen eigener rechtlicher Interessen nicht als sog. "Strohmann" anzusehen ist.«

Normenkette:

ArbEG § 25, § 26 ; BGB § 242 ; PatG (1981) § 22 Abs. 1 ;

Tatbestand: