SG Marburg - Urteil vom 10.09.2008
S 12 KA 40/08
Normen:
SGB V § 95 Abs. 6 ;

Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bei gröblicher Verletzung vertragsärztlicher Pflichten

SG Marburg, Urteil vom 10.09.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 40/08

DRsp Nr. 2008/20679

Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bei gröblicher Verletzung vertragsärztlicher Pflichten

Im Fall einer Kinderärztin, die über sechs Monate hinweg ihren Ehemann, der keine Approbation oder heilkundliche Erlaubnis besaß, in ihrer Praxis fast täglich für zwei Stunden beschäftigt hat und gegen die zuvor wegen unrichtiger Angaben über die Qualifikation des Ehemanns zwecks Erreichung einer Assistentengenehmigung und wegen einer weiteren Pflichtenverletzung eine Disziplinarbuße verhängt worden war, ist die Entziehung der Zulassung nicht unverhältnismäßig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 95 Abs. 6 ;