SG Marburg - Urteil vom 31.05.2006
S 12 KA 42/06
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 ; SGB V § 95 Abs. 6 ; SGG § 131 Abs. 5 ;

Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen einer Straftat

SG Marburg, Urteil vom 31.05.2006 - Aktenzeichen S 12 KA 42/06

DRsp Nr. 2007/20956

Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen einer Straftat

Der pauschale Hinweis auf die Ermittlungsergebnisse der Anklageschrift einer Staatsanwaltschaft wegen der Ausstellung unrichtiger Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen genügt den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen an die Begründung einer Zulassungsentziehung in keinem Fall. Darüber hinaus erfordert die Zulassungsentziehung die eigenständige Feststellung der Zulassungsgremien, dass das strafgerichtliche Verfahren mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung des Arztes wegen der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe in ihrem wesentlichen Kern führt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1 ; SGB V § 95 Abs. 6 ; SGG § 131 Abs. 5 ;