BSG - Beschluss vom 09.07.2020
B 6 KA 3/20 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; SGG § 62;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 22.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen L 12 KA 6/19
SG München, vom 15.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 38 KA 150/18

Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen TätigkeitVerfahrensrüge im NichtzulassungsbeschwerdeverfahrenVerletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

BSG, Beschluss vom 09.07.2020 - Aktenzeichen B 6 KA 3/20 B

DRsp Nr. 2020/13689

Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Januar 2020 wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 7. zu tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 60 000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; SGG § 62;

Gründe

I