BFH - Urteil vom 14.07.2022
III R 40/20
Normen:
FGO § 118 Abs. 1 S. 1; FGO § 143 Abs. 1; FGO § 136 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2022, 1310
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 28.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 2747/17

Erbringung erhöhter Leistungen durch ein Jobcenter wegen Nichtanrechnung von KindergeldFristgerechte Auszahlung von Kindergeld durch die FamilienkasseKein Erlöschen von Kindergeldansprüchen

BFH, Urteil vom 14.07.2022 - Aktenzeichen III R 40/20

DRsp Nr. 2022/14903

Erbringung erhöhter Leistungen durch ein Jobcenter wegen Nichtanrechnung von Kindergeld Fristgerechte Auszahlung von Kindergeld durch die Familienkasse Kein Erlöschen von Kindergeldansprüchen

1. NV: Das Jobcenter hat keinen Erstattungsanspruch gemäß § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 2 SGB X, wenn die Familienkasse das Kindergeld im jeweiligen Monat für den jeweiligen Monat fristgerecht ausgezahlt hat. Dies gilt auch dann, wenn das Jobcenter wegen Nichtanrechnung des Kindergelds erhöhte Leistungen erbracht hat. 2. NV: Die Kindergeldansprüche des Berechtigten gelten dann nicht gemäß § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 107 SGB X als erfüllt und gemäß § 47 AO als erloschen, da § 107 SGB X an das Bestehen eines Erstattungsanspruchs gemäß §§ 102 ff. SGB X anknüpft. 3. NV: Ob das Jobcenter von der Festsetzung und Zahlung des Kindergelds wusste oder sie hätte verhindern können, ist von Rechts wegen unerheblich; § 104 Abs. 1 Satz 2 SGB X, an den § 107 SGB X anknüpft, stellt allein auf die rechtzeitige Erfüllung der Leistungsverpflichtung ab.

Tenor