Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts vom 4. April 2019 aufgehoben.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Grundurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Erfurt vom 23. Februar 2018 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 28. März 2018 dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Klägerin nimmt als Trägerin eines Pflegeheims den beklagten Freistaat wegen Umsatzausfalls und Personalmehrkosten im Zusammenhang mit Ordnungsverfügungen der Heimaufsicht auf Schadensersatz in Anspruch.
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