Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 16.04.2019 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Anfechtung der im Betrieb der Beteiligten zu 3. (Arbeitgeberin) in der Zeit vom 14.05.2018 bis zum 18.05.2018 durchgeführten Betriebsratswahl.
Bei der Antragstellerin handelt es sich um eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Der Beteiligte zu 2. ist der aus der Wahl hervorgegangene Betriebsrat.
1. 2.
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