Die Beklagte wird, nachdem sie die Berufung gegen das am 28. November 2017 verkündete Urteil des 6. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.812.500 Euro festgesetzt.
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