Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Kammergerichts vom 15. Juli 2021 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 4. Juni 2019 wird insgesamt zurückgewiesen.
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