LAG Mecklenburg-Vorpommern, vom 22.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 298/15
ArbG Stralsund, vom 07.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 149/15
Erfüllung als reale Leistungsbewirkung in einem oder mehreren SchuldverhältnissenSynallagmatische Entgeltleistungen des Arbeitgebers für geleistete Arbeit als Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs
BAG, Urteil vom 06.12.2017 - Aktenzeichen 5 AZR 864/16
DRsp Nr. 2018/4237
Erfüllung als reale Leistungsbewirkung in einem oder mehreren SchuldverhältnissenSynallagmatische Entgeltleistungen des Arbeitgebers für geleistete Arbeit als Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs
Orientierungssatz:Gewährt der Arbeitgeber eine Anwesenheitsprämie, handelt es sich regelmäßig um eine im Synallagma stehende Geldleistung, die zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns geeignet ist.
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