Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. November 2019 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit wendet sich der Kläger gegen die Erhebung eines Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ab 1.1.2017 in Höhe von 6,04 Euro monatlich. Ab diesem Zeitpunkt gewährte die beklagte Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg dem Kläger Regelaltersrente, von der sie ua den Zusatzbeitrag abzog (Bescheid vom 7.11.2016; Widerspruchsbescheid vom 20.6.2017). Die dagegen gerichtete Klage ist in beiden Instanzen erfolglos geblieben (Urteil des SG Freiburg vom 14.3.2018; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 15.11.2019). Gegen die Nichtzulassung der Revision wendet sich der Kläger mit seiner Beschwerde.
II
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|