SG Stuttgart, vom 26.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KA 3836/01
Erhebung von Bearbeitungsgebühren durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2004 - Aktenzeichen L 5 KA 1529/03
DRsp Nr. 2006/24297
Erhebung von Bearbeitungsgebühren durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung
Im Vertragszahnarztrecht kommt der Grundsatz der Kostenfreiheit des Verwaltungsverfahrens nicht zur Anwendung, wenn die Verursachung des Kostenaufwands auf einem Verschulden des Zahnarztes beruht und die Gebührenerhebung in der Satzung der KZV vorgesehen ist. So darf eine Kassenzahnärztliche Vereinigung für die Bearbeitung einer Pfändung des Honoraranspruchs von dem Vertragszahnarzt eine Gebühr erheben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]