Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 13. November 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung aus einer betrieblichen Altersversorgung für die Zeit ab dem 1. August 2013.
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