1. Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. November 2009 - 7 Sa 445/09 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 23. April 2009 -
3. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
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